Brandschutz

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Der vorbeugende Brandschutz soll die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vermeiden und gliedert sich in den:

  • baulichen Brandschutz
  • anlagentechnischen Brandschutz
  • organisatorischen Brandschutz

baulicher Brandschutz

 

Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sind sehr vielfältig und beinhalten z. B. die verwendeten Baustoffe und Bauteile, die Brandabschnittsplanung und die Fluchtwegplanung in Gebäuden.

 

anlagentechnischer Brandschutz

 

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Brand- bzw. Raucherkennung dienen, Anlagen, die alarmieren sowie löschen. Auch Anlagen, die die Evakuierung unterstützen (z. B. Sicherheits- und Notbeleuchtung) gehören hier dazu.

organisatorischer Brandschutz

 

Dieser Bereich umschreibt die Bestellung von Akteuren im Brandschutz wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in den organisatorischen Brandschutz.

 

Wir unterstützen Sie im organisatorischen Brandschutz und stehen Ihnen mit Kompetenz zur Seite

  • Begehungen mit dem Schwerpunkt organisatorischer und technischer Brandschutz
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung und Befähigung gemäß DGUV Information 205-023
  • Kontrolle der Fluchtwege und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne (DIN ISO 23601)
  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung - Teile A, B und C (DIN 14096)

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