Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und diese umfassend zu dokumentieren.
Aus der Gefährdungsbewertung als zentrales Dokument innerhalb der Betrachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auf der Grundlage von Maßnahmeplänen die Risiken für die Gesundheit zu beseitigen. Die Sicherheitsexperten der DEGAS-ATD GmbH sind in der Lage, allein oder gemeinsam mit betrieblichen Sicherheitsfachkräften, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement-Systeme aufzubauen.