Arbeitssicherheit

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und diese umfassend zu dokumentieren.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und diese umfassend zu dokumentieren.

Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie!

  • sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG § 6
  • u.a. Betriebsbegehungen
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Organisation von Unterweisungen
  • konstruktive Teilnahme an den ASA - Situngen
  • orientierende Messungen am Arbeitsplatz

Aus der Gefährdungsbewertung als zentrales Dokument innerhalb der Betrachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auf der Grundlage von Maßnahmeplänen die Risiken für die Gesundheit zu beseitigen.

  • Unfallfreie Arbeit
  • Störungsfreie Produktion
  • Erhalt und Förderung der Human-Ressourcen
  • Kostensenkung

Arbeitssicherheit: Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen

Unsere Ingenieure/ Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen der Arbeitssicherheit. Sie sind Praktiker und bieten Ihnen die Nutzung der Synergien aus der Betreuung seit 1976 von ca.1.500 Unternehmen aller Branchen, insbesondere des Baus. Sie dokumentieren für Unternehmen aller Größen und Branchen den Aufbau, die Weiterentwicklung und Erhaltung in:

  • Arbeitsschutzpolitik, Leitlinien, Zielsetzung
  • Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungspflichten
  • transparente Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen
  • entsprechende Kooperationsregelungen

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot zu Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit an!

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